lehreonline.net - Prof. Dr. Ulrich Hoinkes

Prüfungsvoraussetzungen zu Kolloquiumsprüfungen

Prüfungsvoraussetzungen für die Kolloquiumsprüfungen B.A.

 

Das Qualifikationsmodul (QU3.0) besteht aus zwei Kolloquiumsprüfungen, wobei die eine in Sprach- (QU3.1) und die andere in Literaturwissenschaft (QU3.2) abgelegt wird, für die Sie sich bitte während der offiziellen Prüfungs- und Anmeldezeiten im jeweiligen Sekretariat anmelden. Erst wenn Sie beide Teilprüfungen absolviert haben oder abzusehen ist, dass Sie beide Teilprüfungen innerhalb eines Prüfungszeitraumes bestehen, melden Sie sich bitte für die Prüfung im QIS an.

Im QIS kann nur ein Name als Prüfer hinterlegt werden. Daher ist der Name des Prüfers im QIS nicht immer identisch mit dem Namen der Dozierenden. Im Modul QU3 ist die/der Dozierende aus dem Bereich Literaturwissenschaft im QIS-System hinterlegt (weder Herr Eggert noch Herr Hoinkes).

Als Voraussetzung für die Kolloquiumsprüfung im Bachelor gilt das erfolgreich abgeschlossene Hauptseminar LING 3.2.

Bitte laden Sie einen entsprechenden Screenshot  bzw. Scroll-Screenshot (jpeg/pdf/png) im OLAT-Kurs hoch, aus dem Name, Matrikelnr. und Note ersichtlich sind.

 

Prüfungsvoraussetzungen für die Kolloquiumsprüfungen M.A./M.Ed.

Das Qualifikationsmodul (QU5.0) besteht aus zwei Kolloquiumsprüfungen, wobei die eine in Sprach- (QU5.1) und die andere in Literaturwissenschaft (QU5.2) abgelegt wird, für die Sie sich bitte während der offiziellen Prüfungs- und Anmeldezeiten im jeweiligen Sekretariat anmelden. Erst wenn Sie beide Teilprüfungen absolviert haben oder abzusehen ist, dass Sie beide Teilprüfungen innerhalb eines Prüfungszeitraumes bestehen, melden Sie sich bitte für die Prüfung im QIS an.

Im QIS kann nur ein Name als Prüfer hinterlegt werden. Daher ist der Name des Prüfers im QIS nicht immer identisch mit dem Namen der Dozierenden. Im Modul QU5 ist die/der Dozierende aus dem Bereich Sprachwissenschaft im QIS-System hinterlegt (Herr Eggert oder Herr Hoinkes).

Als Voraussetzung für die Kolloquiumsprüfung im Master benötigen wir von Ihnen die Nachweise zu folgenden erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen:

1.  M.Ed.: Modul FACH 4.2 (Hauptseminar) bzw.
     M.A.:   Modul LING 4.2
 
2.  KMK-Latinum oder das Große Latinum.

Bitte laden Sie entsprechende Screenshots bzw. Scroll-Screenshots (jpg/pdf/png) im OLAT-Kurs hoch, aus denen Name, Matrikelnr. und Note ersichtlich sind.

Für alle Studierenden, die vor dem SoSe 2026 das Studium einer romanischen Sprache aufgenommen haben, gelten diese Bestimmungen weiter, aber nicht für Studierende der neuen Studienordnungen 2026. 
Nur der Nachweis des KMK-Latinums für die Masterkolloquia ist seit Januar 2026 NICHT MEHR erforderlich. Hier wird nur noch der Nachweis von Latein II verlangt, s. Studienqualifikationssatzung von 01.01.2026.